RECHTLICHE ASPEKTE
Ein Einsatz von Pflegekräften aus Tschechien und der Slowakei in Deutschland ist seit dem 1.5.2004 im Rahmen der EU - Osterweiterung möglich.
Seit dem Beitritt mehrerer osteuropäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl die Entsendung von Arbeitskräften in andere europäische Länder, als auch die Arbeit selbständiger Betreuungskräfte aus diesen Ländern unter Einhaltung der vertraglichen Richtlinien in Deutschland legal. Es gibt drei legale Möglichkeiten: 1. Betreuungskräfte, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser Firma nach Deutschland entsendet werden – Formular A1 notwendig. 2. Betreuungskräfte, die in der EU ein GEWERBE angemeldet haben und meist über Agenturen für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland vermittelt werden. 3. Haushaltshilfen, die durch die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland vermittelt werden.
Agentur mit Herz und Hand vermittelt Kräfte, die in Tschechien oder der Slowakei ein Gewerbe angemeldet haben. Die Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es diesen Personen überall in der EU eine Tätigkeit durchzuführen.
In vielen EU-Mitgliedsländern, Tschechien und Slowakei gehören dazu, ist die Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung der Eintritt in eine Sozialpflichtversicherung. Unsere Kräfte zahlen Steuern und Sozialbeiträge selbst. Außerdem haben alle Betreuerinnen und Betreuer eine Kranken- , Unfall- und Haftpflichtversicherung und können in Deutschland zum Arzt gehen. Ebenso verfügen sie über ein A1 Formular als Bescheinigung der korrekten Sozialversicherung. Mit der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, bzw. Steuer hat der Privathaushalt dann nichts zu tun. Unsere Agentur nimmt diese Kräfte selbst unter Vertrag und entsendet diese an Privathaushalte.