Wieviel Pflegegeld steht mir zu?

Die Höhe des Pflegegeldes ist nach Pflegegraden gestaffelt und orientiert sich an der Pflegebedürftigkeit der Patienten.

  • Bei Pflegegrad 1: Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von Euro 0 monatlich. Personen mit Pflegegrad 1 steht kein Pflegegeld zu, da sie ihr Leben weitgehend selbstständig meistern. Sie haben jedoch Anspruch auf einen „Entlastungsbeitrag“ in Höhe von Euro 125 pro Monat.
  • Bei Pflegegrad 2: Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von Euro 347monatlich.
  • Bei Pflegegrad 3: Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von Euro 599 monatlich.
  • Bei Pflegegrad 4: Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von Euro 800 monatlich.
  • Bei Pflegegrad 5: Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von Euro 990monatlich.