KOSTEN

Die Betreuerin erhält ein Tageshonorar. Dieses liegt zwischen  80.-€ und 85.-€ für eine zu betreuende Person und richtet sich nach dem Anforderungen für Pflege und Betreuung des Klienten. Bei erhöhten Anforderungen an die Qualifikation wie Pflegeerfahrung, Führerschein und gute Deutschkenntnisse erhöht sich das Honorar um weitere 2.-€.

 Pflegetätigkeiten und Hilfestellung in der Nacht werden mit 5.-€ pro Nacht in Rechnung gestellt, die Versorgung einer 2. Person (Ehepartner ohne Pflegebedarf) im Haushalt mit 10.-€  Die Pflege von 2 Personen muss individuell berechnet werden und liegt in der Regel bei 100.-€ bis 120.-€ Gesamtkosten für die Versorgung von Ehepaaren.

Für die Fahrtkosten leisten die Familien einen Zuschuss von 120.- € pro Monat bis maximal 360.-€ pro Turnus für die An- und Abreise an die Betreuerin.

Zulagen:

Für die Präsenz an Weihnachten bekommt die Betreuerin 150.- € zusätzlich, für Silvester/Neujahr 80.-€ und für die Osterfeiertage beträgt die Zulage 80.- € einmalig.

Gebühr an die Agentur : Vermittlungsgebühr einmalig 395.-€ und  eine Monatsgebühr von 245.-€

Wofür werden die Gebühren verwendet:

Akquirierung geeigneter Pflegerinnen

Verträge und Sicherheit

Organisation der An – und Abreise, des Wechsels der Betreuerin

Ansprechpartnerin für die Familien und für die Betreuerin

Unterstützung und Beratung in Fragen der Pflege und zusätzlichen Hilfen

Beratung und Organisation für die Betreuerin in ihrer Muttersprache

Beratungsgespräche Hausbesuche Bürokosten, Telefon , Sicherstellung von Corona-Test im Heimatland vor der Einreise nach Deutschland