KOSTEN
Die Betreuerin erhält ein Tageshonorar. Dieses liegt zwischen 90-€ und 95.-€ für eine zu betreuende Person und richtet sich nach dem Anforderungen für Pflege und Betreuung des Klienten. Bei erhöhten Anforderungen an die Qualifikation wie Pflegeerfahrung, Führerschein und gute Deutschkenntnisse erhöht sich das Honorar um weitere 2.-€.
Pflegetätigkeiten und Hilfestellung in der Nacht werden mit 7.-€ pro Nacht in Rechnung gestellt, die Versorgung einer 2. Person (Ehepartner ohne Pflegebedarf) im Haushalt mit 15.-€ Die Pflege von 2 Personen muss individuell berechnet werden und liegt in der Regel bei 130-€ bis 160.-€ Gesamtkosten für die Versorgung von Ehepaaren.
Die Fahrtkosten- und Sozialversicherungszuschuss von 4.-€ pro Tag.
Zulagen:
Für die Präsenz an Weihnachten bekommt die Betreuerin 200.- € zusätzlich, für Silvester/Neujahr 120.-€ und für die Osterfeiertage beträgt die Zulage 150.- € einmalig.
Gebühr an die Agentur : Vermittlungsgebühr einmalig :
bis 30.06.2026 ohne Abschlussgebühr zu Beginn
und eine Monatsgebühr von 345.-€
Wofür werden die Gebühren verwendet:
Akquirierung geeigneter Pflegerinnen
Verträge und Sicherheit
Organisation der An – und Abreise, des Wechsels der Betreuerin
Ansprechpartnerin für die Familien und für die Betreuerin
Unterstützung und Beratung in Fragen der Pflege und zusätzlichen Hilfen
Beratung und Organisation für die Betreuerin in ihrer Muttersprache
Beratungsgespräche Hausbesuche Bürokosten, Telefon , Sicherstellung von Corona-Test im Heimatland vor der Einreise nach Deutschland